Sportboot-Tauglichkeitsuntersuchung
Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.
Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet. Sollten hierbei Auffälligkeiten auftreten so sind weiterführende Untersuchungen notwendig.
Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden weitere körperliche Befunde erhoben, um eine Tauglichkeit zu bescheinigen.
Ihr Nutzen
Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen. Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.